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Ratgeber · Gebäudereinigung Dresden

Reinigungsvertrag: Was Hausverwaltungen vorher klären sollten

Die meisten Streitfälle zwischen Verwaltung und Reinigungsfirma entstehen nicht aus schlechter Arbeit, sondern aus einem Vertrag, in dem zu wenig steht. Diese sieben Punkte entscheiden darüber, ob eine Zusammenarbeit trägt.

Ein tragfähiger Reinigungsvertrag enthält ein raumweises Leistungsverzeichnis mit Turnus, einen Festpreis pro Monat, eine Vertretungsregelung bei Krankheit, eine dokumentierte Schlüsselübergabe, einen benannten Ansprechpartner, kurze Laufzeiten mit fairen Kündigungsfristen und eine Regelung zur Preisanpassung.

Zuletzt geprüft und aktualisiert am von Enis Dzelilovic, Geschäftsführer der S&E Gebäudereinigung UG (haftungsbeschränkt).

Besprechung zwischen Hausverwalterin und Objektleiter bei einer Besichtigung in Dresden

1. Leistungsverzeichnis statt Sammelbegriff

„Unterhaltsreinigung nach Bedarf“ ist keine Leistungsbeschreibung, sondern eine Einladung zum Streit. Ein brauchbares Verzeichnis nennt Raum für Raum, was in welchem Turnus geschieht – Treppenhaus wöchentlich, Keller monatlich, Fenster zweimal jährlich.

Der Nebeneffekt ist wichtiger als die Rechtssicherheit: Erst ein Verzeichnis macht drei Angebote vergleichbar. Ohne Verzeichnis vergleichen Sie Zahlen, die sich auf unterschiedliche Leistungen beziehen.

2. Festpreis statt Stundensatz

Für Betriebskostenabrechnungen brauchen Sie einen gleichbleibenden Monatsbetrag. Stundenabrechnungen schwanken, sind schwer zu prüfen und führen regelmäßig zu Rückfragen von Mietern.

Im Festpreis sollten Personal, Reinigungsmittel, Geräte und Anfahrt enthalten sein. Sonderleistungen – Grundreinigung, Fensterreinigung, Sonderreinigung nach Schaden – werden separat angeboten und separat abgerechnet.

3. Vertretung bei Urlaub und Krankheit

Die Frage, die selten im Vertrag steht und fast immer relevant wird. Formulieren Sie sie ausdrücklich: Wer kommt, wenn die reguläre Kraft ausfällt, und wie wird sichergestellt, dass die Vertretung das Objekt kennt?

Gute Antwort: eine eingearbeitete Vertretung, die das Objekt vorher mindestens einmal begleitet hat. Schlechte Antwort: „Wir schicken jemanden.“

4. Schlüssel und Zutritt

  • Übergabe gegen Quittung, mit Nummer und Datum
  • Verwahrung ohne Adresszuordnung, damit ein verlorener Schlüssel nicht zur Wohnung führt
  • Regelung für den Verlustfall inklusive Schließanlage
  • Bei Transpondersystemen: Wer programmiert, wer sperrt, wer zahlt

Klären Sie außerdem, wie der Zutritt bei kurzfristigem Personalwechsel organisiert wird. Ein Schlüssel, der zwischen Mitarbeitern weitergereicht wird, ist ein Haftungsrisiko.

5. Nachweis und Kontrolle

Ein Reinigungsnachweis im Haus mit Datum, Uhrzeit und Kürzel ist die einfachste Form der Qualitätssicherung und die wirksamste Beschwerdeprävention.

Ergänzend sinnvoll: eine Objektbegehung mit der Verwaltung, ein- bis zweimal pro Jahr. Dabei lassen sich Turnus und Leistungsverzeichnis anpassen, bevor sich Unzufriedenheit aufbaut.

6. Laufzeit, Kündigung, Preisanpassung

KlauselPraxistauglichProblematisch
Laufzeit12 Monate oder unbefristet24 Monate und länger
Kündigungsfrist1–3 Monate zum Monatsende6 Monate zum Jahresende
Verlängerungauf unbestimmte Zeitautomatisch um weitere 24 Monate
Preisanpassungeinmal jährlich, angekündigt, begründetjederzeit nach billigem Ermessen
Sonderleistungenvorher angeboten, dann beauftragtnach Aufwand ohne Obergrenze

Preisanpassungen sind bei mehrjährigen Verträgen normal – Löhne und Materialkosten steigen. Wichtig ist, dass sie angekündigt, begründet und in ihrem Umfang nachvollziehbar sind.

7. Ein Ansprechpartner mit Namen

Bei kleinen und mittleren Objekten ist das der entscheidende Punkt. Wenn die Verwaltung jemanden anrufen kann, der das Haus kennt und entscheiden darf, werden aus Problemen kurze Telefonate.

Fragen Sie danach konkret: Wer ist mein Ansprechpartner, unter welcher Nummer, in welcher Zeit – und wer entscheidet, wenn er im Urlaub ist?

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Wie lang sollte ein Reinigungsvertrag laufen?

Zwölf Monate oder unbefristet mit kurzer Kündigungsfrist sind üblich und praxistauglich. Laufzeiten über 24 Monate mit automatischer Verlängerung nehmen Ihnen die Reaktionsmöglichkeit, wenn die Qualität nachlässt.

Was gehört in ein Leistungsverzeichnis?

Raum für Raum: welche Fläche, welche Tätigkeit, welcher Turnus. Dazu die Sonderleistungen mit eigener Frequenz, etwa Fensterreinigung zweimal jährlich oder Grundreinigung einmal im Jahr.

Wer haftet bei Schäden während der Reinigung?

Für Schäden, die bei der Ausführung entstehen, haftet der Auftragnehmer. Lassen Sie sich vor Vertragsschluss den Versicherungsnachweis vorlegen und prüfen Sie die Deckungssumme.

Kann ich Reinigung, Hausmeister und Winterdienst kombinieren?

Ja, und das ist meist die einfachere Lösung: ein Vertrag, ein Ansprechpartner, eine monatliche Rechnung – und für die Betriebskostenabrechnung trotzdem getrennt ausgewiesene Positionen.

Wie schnell kann ein neuer Dienstleister starten?

Nach Besichtigung und Vertragsschluss in der Regel zum nächsten Monatsersten. Bei kurzfristigem Ausfall des bisherigen Anbieters ist auch ein Start mitten im Monat möglich.

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